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Reinclusion Request

Reinclusion Request: dt. „Antrag auf Wiederaufnahme“. Ist eine Webseite aus irgendeinem Grund (meist aufgrund von Spamming o. ä.) von einer Suchmaschine abgestraft und aus dem System gelöscht worden, so kann der Webseiten-Betreiber einen Antrag auf Wiederaufnahme stellen. Hierbei muss er beweisen, dass die Unzulässigkeiten, die zur Abstrafung führten, behoben sind. Manchmal reicht es jedoch auch, die Unzulässigkeiten zu entfernen und abzuwarten. In der Regel wird die Bestrafung dann von alleine aufgehoben.

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